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1. Werden die hier aufgeführten Kurse von meiner Landesärztekammer
anerkannt? |
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2. Werden die hier angebotenen Kurse von meiner KV anerkannt? |
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3. Muss ich mich selbst um meine Anerkennung des Anbieters
für meine zuständige Ärztekammer und/oder KV bemühen? |
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4. Wie kann ich die Gebühr bezahlen? |
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1. Werden die hier aufgeführten Kurse von meiner Landesärztekammer
anerkannt? |
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Nach Mitteilungen der Landesärztekammern im gesamten Bundesgebiet
werden die von einer Landesärztekammer anerkannten Fortbildungskurse
von allen anderen Landesärztekammern anerkannt. Die Grundlagen
der Fortbildungen bilden die Weiterbildungsordnung und die Richtlinien
der Bundesärztekammer. Somit ist gewährleistet, dass
sich alle Landesärztekammern in den anerkannten Weiterbildungsteilen
gegenseitig anerkennen. Alle hier angebotenen Kurse sind von
der Landesärztekammer Hessen anerkannt und werden somit von allen anderen Landesärztekammern im gesamten Bundesgebiet
ebenfalls anerkannt.
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2.
Werden die hier angebotenen Kurse von meiner KV anerkannt? |
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Alle hier angebotenen Kurse werden von der KV Hessen anerkannt.
Den üblichen Gepflogenheiten entsprechend werden die Kurse
ebenfalls auch von allen anderen KVen nach einer Rückbestätigung
durch die KV Hessen anerkannt.
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3.
Muss ich mich selbst um eine Anerkennung des Anbieters bei meiner
zuständigen Ärztekammer und/oder KV bemühen? |
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Nein, die jeweiligen Landesärztekammern und die KVen
holen die entsprechenden Informationen und Nachweise bei der
Landesärztekammer des Anbieters (in diesem Falle Landesärztekammer
bzw. KV Hessen) ein.
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4.
Wie kann ich die Gebühr bezahlen? |
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a) per Überweisung auf das angegebene Konto,
b) Barzahlung gegen Beleg bei den Veranstaltungen
nach vorherigen schriftlicher Anmeldung.
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